DIE PATIENTENVERFÜGUNG MEDDOK®
Die andere Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht

Beiblatt

Rückseite Inhaltsverzeichnis

Leseprobe Anlage Bilddokumente




Was sind die Vorlagen für Patientenverfügungen wert?
Oder: Zum zweifelhaften Gebrauchswert / Nutzen
der (marktüblichen) Vorlagen für Patientenverfügungen

Ich lade Sie ein zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den marktgängigen Vorlagen
für Patientenverfügungen ein. Die zentrale These lautet: Die in den üblichen Patientenverfügungen
unterbreiteten Entscheidungsalternativen werden den Bedürfnissen der Betroffenen in dieser Lebensphase
nicht gerecht. Die Vorlagen sind mangelhaft und klären über entscheidende Punkte nicht hinreichend auf.
Ein leidvolles Ende ist damit – trotz Patientenverfügung – in vielen Fällen vorprogrammiert.

Verdeutlichen werde ich dieses Thema ausführlich am Schicksal von Demenzpatienten.
Ich bin mit der Situation in den entsprechenden Einrichtungen aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Krankenpfleger, Pflegedienstleiter und Verwalter in Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zürich (Schweiz)
bestens vertraut.

Patientenverfügungen werden immer häufiger genutzt, um den eigenen Sterbeprozess so gut wie möglich
positiv zu beeinflussen. Dieser allgemeine Trend schließt oft die Ablehnung der künstlichen Ernährung mit ein.
Eine stille Therapieempfehlung der Ärzteschaft für den letzten Lebensabschnitt des Patienten.

Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass die Ablehnung einer Ernährungssonde für die Betroffenen mit Schmerzen und grauenvollem Leid verbunden sein kann. Gleichwohl wird der Verzicht auf künstliche Ernährung insbesondere auch bei Demenzkranken von der Bundesärztekammer unterstützt: Bundesärztekammer und Ethikkommission
haben im Jahr 2013 die Vorgaben für den Umgang mit Demenzkranken abgeändert:

Nach den ethischen Richtlinien der Bundesärztekammer besteht demnach keine ärztliche Indikation zur Einleitung oder Weiterführung der künstlichen Ernährung weil die Krankheit Demenz (noch) nicht heilbar ist. Die künstliche Ernährung darf deshalb nicht (mehr) durchgeführt werden (Bundesärztekammer aus dem Deutschen Ärzteblatt
Jg. 110 / Heft 33-34 / 19. August 2013).

Der ärztliche Standpunkt findet sich z.B. auch in der vom Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz von Juli 2015 herausgegebenen Verfügung.
In Textbausteinen dort heißt es:

„…Das Stillen von Hunger und Durst, als subjektive Empfindung, gehört zu jeder lindernden Therapie
und soll auf natürliche Weise gestillt werden durch Anfeuchten der Atemluft und fachgerechte Mundpflege.“

Hier wird suggeriert, dass besagte Maßnahmen gegen Hunger und Durst der Organsysteme ausreichend sind.
Diese Sichtweise ist arglistige und böswillige Täuschung gegenüber dem Patienten.

Die manipulierende ärztliche Sichtweise finden Sie wortgleich in allen Vorlagen
von Patientenverfügungen in Deutschland.

Was bedeutet das für die Betroffenen in den jeweiligen Einrichtungen?
 
Die genannte Vorgabe ist bei Altersdemenz-Patienten, die deutliche Anzeichen von Lebensfreude zeigen, mit der Einstellung der medizinischen Basisversorgung verbunden. Weil die notwendige Versorgung mit Flüssigkeit und Nahrung unterbleibt, kommt es zu Mangel- und Unterernährung.

Statt an Demenz zu sterben, verhungern und verdursten die Patienten, seine Organsysteme leidvoll.
In dieser Situation sind sie zudem rechtlos und dem medizinischen Personal hilflos ausgeliefert.

Die dargestellte Problematik wird in den marktüblichen Patientenverfügungen allerdings nicht thematisiert.
Hinweise auf die Folgen, die ein Mangel an Nahrung und Flüssigkeit besonders für Altersdemenz-Patienten
mit sich bringt, sucht der Verbraucher dort vergebens. 

Während es für medizinische Laien nahezu unmöglich ist, anhand einer individuellen Abwägung
von Schaden und Nutzen eine Behandlungsentscheidung zu treffen, besteht von ärztlicher Seite
kein Interesse, den Patienten wirklich aufzuklären. Von dieser Seite wird gesagt und behauptet,
man könne eine Mangelernährung, das Fehlen von Flüssigkeit und Nahrung anderweitig behandeln.
Dies ist nicht die Wahrheit.

Der Patient wird getäuscht, manipuliert, seine Meinung auf ‚Linie’ gebracht mit den Vorgaben
der Bundesärztekammer, Landesverbänden und der Ethikkommission der Ärzte.

Es sind andere Gründe, die für die Ablehnung der künstlichen Ernährung bei Demenzpatienten ausschlaggebend sind. Siehe dazu meinen Beitrag in der Patientenverfügung MEDDOK® unter ‚Apallisches Syndrom kontra Demenz’, ethische Richtlinien der Bundesärztekammer zur künstlichen Ernährung, Seite 62 – 64.

Recht auf Mittel zum Leben

Wie man gerne die Ess- und Schluckstörung des fortgeschritten Demenzkranken und die Folgen einer inadäquaten Ernährungstherapie mit dem Vorliegen der Negativsymptomatik als sogenannte ‚Altersschwäche’ sieht, ignoriert man die vielfältigen Hinweise der Ernährungswissenschaft auf den Hungerstoffwechsel und die schwerwiegenden Sekundärfolgen auf den darbenden und ausgezehrten Organismus, der altersbedingt bereits funktionelle Einbußen
an seinen Organen erlitten hat und jetzt als chronisch Unterernährter und Mangelversorgter ausgeschöpft seinem Erlösungstod entgegenwartet. In der betreuungsrechtlichen Praxis besteht über das defensive ‚Recht auf Leben’ hinaus auch ein ethisch begründeter Anspruch auf die ‚Mittel zum Leben’.

Die still geübte Praxis des Vorenthaltens von Nahrung und Flüssigkeit ist ein stummer gesellschaftlicher Skandal. Denn in einer neoromantischen Gefühlskultur gefärbte Beschönigungen ersetzen nicht die effiziente Bereitstellung
der Mittel zum Leben.

Nutzen für den Betroffenen gibt hier nur durch Vorsorge. Falsche Beratung führt unweigerlich
zu den Folgen der Mangelernährung und zu einem menschenunwürdigen Siechtum zum Tode hin.
Es gibt keine Form der adäquaten peripher-venösen Ernährung, die kalorisch ausreichend sein kann.

Es gibt nur eine lückenlose adäquate Ernährung. So sind Makro- und Mikronutrition für den Stoffwechsel
und das körperliche Wohl der Betroffen gesichert. Rechtzeitige adäquate Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
über eine PEG-Sonde ist für den Patienten immer von Vorteil, wenn der orale Weg für eine ausreichende
Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme für den Betroffenen nicht möglich ist.

Die Folgen des Hungerstoffwechsels sehen Sie in den Bilddokumenten (Decubitusstadien)
und in den Aufnahmen der Fotografin Frau Claudia Thoelen.

Berichte über Zwischenfälle und Gefährdung  des Patienten durch dieses Procedere,
sind dem mangelhaften Wissen der Anwender und fehlerhaftem Modus der Applikation zuzurechnen.
Das alles unter den Voraussetzungen, dass der Betroffene in einem optimalen pflegerischen und ärztlichen Umfeld steht. Es gibt eine hohe Schule der non oralen enteralen Ernährung und nur wenige beherrschen sie.

Ich bietet Ihnen Einblicke in die zum Teil schlimme Situation, insbesondere von Altersdemenz-Patienten
in Pflegeeinrichtungen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit dem Thema ‚Patientenverfügung’ persönlich,
kritisch und fundiert auseinanderzusetzen.

Medizin als reines Geschäftsmodell, zerstört das vertrauensvolle Band zwischen Arzt und Patienten
und der Patientenschutz wird im Rechtssystem gesucht.  Ein cooler Paradigmenwechsel.

Diese Haltung der Medizinberufe hat Peter Sloterdijk bereits 1983 in seiner Arbeit
„Kritik der zynischen Vernunft“, Edition Suhrkamp, Neue Folge, Band 99, Zweiter Band, Seite 499 ff.
mit der Einleitung versehen: „Der Arzt hat zwei Feinde, die Toten und die Gesunden“.
Daraus versteht sich auch der Widerwille der Ärzte gegenüber präventiver Maßnahmen.

Ich setze mich für die Würde des Menschen, für eine humane Gesellschaft ein.
Ich lasse mich nicht von dieser mächtigen Welle der ‚herzlosen, gefühlslosen
und manipulierenden Androiden’ entmutigen.

 

Meine Patientenverfügung Meddok ® ist die einzige deutschsprachige Vorlage von Patientenverfügungen,
die ausführlich die Problematik der Mangelernährung im Alter, speziell beim Krankheitsbild der Demenz thematisiert, dem Leser medizinische Einblicke bietet, wichtige Informationen vermittelt, Klarheit und Hilfestellung gibt
um seinen Weg in der Patientenverfügung selbst zu bestimmen.

Die Kombination von Verfügungsvorschlägen einerseits und Hintergrundinformationen
andererseits unterscheidet MEDDOK® von Produkten aller anderen Anbieter.

WICHTIG ZU WISSEN:

beim Erstellen der Patientenverfügung gemäß § 1991a BGB ist eine erhaltene Urteilsfähigkeit erforderlich,
die durch den Arzt zu bestätigen ist. Die ärztliche Bestätigung soll verhindern, dass eine entsprechende
Willenserklärung nicht später infolge vermuteter geistiger Störung gemäß § 104 BGB Abs. 2 als nichtig
angezweifelt werden kann.

Eine ‚passive Sterbehilfe’ ist lediglich eine Behandlungsbegrenzung
wie z.B. der Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit.

Der weitere Lebensweg kann trotz ‚passiver Sterbehilfe’ bis zum Lebensende
eine lange qualvolle Zeitspanne zum Inhalt haben.

Eine ‚indirekte (aktive) Sterbehilfe’ beinhaltet
leidensmindernde Maßnahmen, die Ihnen das Sterben erleichtert.

Diese ‚ärztliche Dienstleistung’ müssen Sie in Ihrer Patientenverfügung vom Arzt
einfordern, wenn Sie ein friedliches Sterben wünschen, frei von Angst, Schmerz
und anderen quälenden Symptomen.

Eine Patientenverfügung ist Ihre persönliche Erklärung darüber, welche
medizinischen Maßnahmen Sie sich im Falle einer unheilbaren Krankheit
oder in einem möglichen Sterbeprozess wünschen, falls Sie sich dann
nicht mehr äußern können.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, mit der Sie persönlich entscheiden,
wer in welchem Umfang  Ihre Interessen wahrnehmen darf und soll,
falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie,
dass ein Gericht eine fremde Person als Betreuer bestellt.

Eine Betreuungsverfügung wirkt später als eine Vorsorgevollmacht.
Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie lediglich, wen das Gericht
Gegebenenfalls als Betreuer für Sie bestellen soll.
Solange das Gericht diese Bestellung nicht vorgenommen hat,
kann die von Ihnen ausgewählte Person Sie auch nicht vertreten.

Sich vor einer gesetzlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht zu schützen
ist nur möglich mit einer frühzeitigen Vorsorgevollmacht, bestätigt durch einen Notar.
Dies sollten Sie bereits mit der Volljährigkeit erledigen und nicht erst im Rentenalter.

Meine Patientenverfügung MEDDOK® (Leseprobe)  zur Ansicht als pdf

Mangelernährung im Alter / Die ärztliche Ethik im Wandel der Zeit  zur Ansicht als pdf

Verbindlichkeit von Patientenverfügungen nach Schweizer Recht  zur Ansicht als pdf

Apallisches Syndrom (sog. Wachkoma) kontra Demenz
Ethische Richtlinien der Bundesärztekammer zur künstlichen Ernährung zur Ansicht als pdf

Alzheimer Ausstellung Bilder von Claudia Thoelen Band 1 zur Ansicht als pdf

Alzheimer Ausstellung Bilder von Claudia Thoelen Band 2 zur Ansicht als pdf

MEINE PATIENTENVERFÜGUNG MEDDOK®
Die andere Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht

Heft DIN A 4, Farbdruck, 66 Seiten
als druckfertige PDF-Datei auf CD.

Verkaufspreis und europaweiter Versand
der druckfertigen PDF-Datei auf CD für € 14,95

Anfragen und Bestellung über das Kontaktformular
oder Email: bestellung@meddok.info